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Ein selten zu findendes Baugrundstück mit guter Verkehrsanbindung bei erhabener Lage - oberhalb des Straßenniveaus - in Wuppertal-Ronsdorf.
Da kein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt, richtet sich das bebaubare Maß nach dem vorhandenen Ortsbild.
§ 34 Abs. 1 BauGB verlangt, dass das Bauvorhaben Art und Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise sowie die überbaubaren Grundstücksflächen in die Eigenart der näheren Umgebung einzufügen hat.
GRZ 30 -> max. Grundflächenüberbauung von ca. 270 m² (906 m² × 0,30)
GFZ 70 -> zulässige Gesamtgeschossfläche von ca. 635 m² (906 m² × 0,70)
Die Staffelung über Hangniveau ermöglicht ein teilunterkellertes Gartengeschoss und zwei Vollgeschosse.
Das Dach sollte eine Traufhöhe ca. 7-8 m aufweisen.
Angaben ohne Gewähr. Es wird empfohlen, die bereits 2001 erfolgte Bauvoranfrage neu einzureichen.
Das Gelände weist eine nach Südwesten abfallende Hanglage auf.
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